Der kostenlose Krypto-Portfolio-Tracker und Steuer-Rechner!

Behalte dein Krypto-Portfolio im Blick und erstelle deine Steuerdaten – alles an einem Ort. Importiere deine Daten automatisch und verfolge deine Investments mit einem intuitiven Dashboard und übersichtlichen Auswertungen.

Daten automatisch aktualisieren

Beim Erstellen eines Depots besteht die Möglichkeit, Schnittstellen zu OneTrading und Binance zu hinterlegen. Dadurch können die entsprechenden Plattformen nahtlos in das Depot integriert werden, was eine vereinfachte Verwaltung und Synchronisation von Handelsaktivitäten ermöglicht.

Falls Sie eine Anbindung an eine andere Plattform benötigen, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit entsprechenden Testdaten an helpdesk@qjus.de zu senden.

Wir prüfen Ihre Anfrage gerne und informieren Sie über die weiteren Möglichkeiten.
Hilfe zu Binance API Keys Hilfe zu One Trading API Keys
 

Falls du Kryptowährungen verkauft, durch Mining, Staking oder Airdrops erhalten oder für Waren und Dienstleistungen genutzt hast, kann eine Steuerpflicht bestehen. In der Regel muss die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis versteuert werden. 

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Handel mit Kryptowährungen vollständig anonym ist. Tatsächlich lassen sich die meisten Krypto-Transaktionen einer bestimmten Person zuordnen.

Hier unterstützt dich tax.qjus.de dabei, vergangene Tauschvorgänge lückenlos nachzuvollziehen.

Die Haltefrist für Kryptowährungen beträgt in Deutschland ein Jahr. Kryptowährungen, die von Privatpersonen gehalten und nach einer Frist von einem Jahr veräußert werden, sind steuerfrei. Eine Veräußerung innerhalb der Haltefrist wird zum persönlichen Einkommensteuersatz zwischen 0% und 45% versteuert.

Alle vorliegende Auswertungen dürfen nur als Steuerdokument verwendet werden, wenn sie auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde. Die darin ausgewiesenen Transaktionen bedürfen hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Behandlung einer individuellen Bewertung durch Sie bzw. Ihren Steuerberater.
Die vorliegende Auswertungen dürfen nur als Steuerdokument verwendet werden, wenn sie auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde. Die darin ausgewiesenen Transaktionen bedürfen hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Behandlung einer individuellen Bewertung durch Sie bzw. Ihren Steuerberater.
Beim Absenden von Formularen erklären Sie sich einverstanden mit der Übermittlung und Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Bearbeitung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.